Das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission haben sich im Trilog auf eine umfassende Reform der Entsenderichtlinien geeinigt. Kern des Beschlusses ist das Ende der A1-Bescheinigungspflicht für kurzfristige geschäftliche Aufenthalte im Ausland, was für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt eine erhebliche administrative Entlastung bedeutet.

Die Neuregelung sieht vor, dass für Dienstreisen von maximal drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen kein gesonderter Sozialversicherungsnachweis mehr beantragt werden muss. Dies betrifft typische geschäftliche Anlässe wie kurzfristige Kundenbesuche, Meetings, Messebesuche oder Konferenzen. Der Geltungsbereich dieser neuen Regelung umfasst den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Großbritannien, Nordirland, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Um Missbrauch und Schwarzarbeit zu verhindern, wurden für bestimmte Branchen Ausnahmen definiert. Das Baugewerbe bleibt von dieser Erleichterung explizit ausgenommen; in diesem Sektor muss die A1-Bescheinigung weiterhin ab dem ersten Arbeitstag lückenlos nachgewiesen werden. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Sommer 2028 offiziell in Kraft treten.