Unternehmen in der EU und ihre Beschäftigten sollen bei kurzen Auslandsaufenthalten künftig massiv entlastet werden: Nach den aktuellen Reformplänen wird für Dienstreisen von bis zu drei Tagen innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums keine A1-Bescheinigung mehr nötig sein. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für spontane Meetings und kurze Kundenbesuche im EU-Ausland drastisch zu senken. Die Änderung ist politisch bereits auf den Weg gebracht, muss jedoch noch formell vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament final bestätigt werden. Bis zum Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens sollten Unternehmen für ihre Beschäftigten zur Vermeidung von Bußgeldern weiterhin die bestehenden digitalen Meldeverfahren nutzen.