Kenia bereitet die Einführung einer verpflichtenden Krankenversicherung für alle einreisenden Ausländer vor und hat nun die genauen Regularien dazu präzisiert. Künftig muss der Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz direkt im Zuge des Antrags für die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) eingereicht werden. Dabei dürfen Ausländer auch Policen aus ihrem Heimatland nutzen, sofern diese die kenianischen Mindestanforderungen von insgesamt 50.000 US-Dollar Deckungssumme erfüllen – darunter 20.000 Dollar für Behandlungskosten und 25.000 Dollar für medizinische Evakuierungen. Wer über keine entsprechende Police verfügt, kann alternativ eine lokale kenianische Versicherung wählen. Der genaue Stichtag für das Inkrafttreten der Nachweispflicht im ETA-System steht derzeit allerdings noch nicht fest.